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Mietsuchende

Leistungen für Mietinteressenten

Seit 01. Juni 2015 ist das sogenannte „Bestellerprinzip“ in Kraft.

Die aktuelle Gesetzeslage macht es für uns Makler zunehmend schwerer, Suchende von Mietwohnungen zu unterstützen. Ab sofort hat derjenige den Makler zu bezahlen, der ihn bestellt hat. Wenn also ein Vermieter den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Mieter beauftragt, dann muss der Vermieter auch die Provisionszahlung übernehmen.

Für Mieter können Makler nur noch provisionspflichtig tätig werden, wenn der Suchende einen detaillierten Suchauftrag in Textform erteilt hat und dem Suchenden ausschließlich auf dessen Auftrag hin ein Objekt beschafft wurde, das dem Makler bis dahin nicht bekannt war. Außerdem gilt, dass der Makler ein auf diese Weise ausfindig gemachtes Objekt nur einem einzigen Interessenten anbieten darf, auch wenn der erste Suchkunde das Objekt nicht haben will. Kommt aber auf diesem Wege tatsächlich ein Mietvertrag zustande, ist der Suchende aufgrund seines erteilten Auftrages, der Besteller und somit provisionspflichtig.
Objekte aus seinem Bestand (für die er vom Vermieter schriftlich beauftragt wurde) darf der Makler dem Suchenden nicht mehr so einfach anbieten.

Wegen der erschwerten Bedingungen, nehme ich in Zukunft nur noch vorläufig Suchaufträge in schriftlicher Form an, sofern diese ausführliche Angaben zu Ihren Suchkriterien und zu Ihrer Person enthalten. Da ich als Makler über Kontaktmöglichkeiten verfüge, die Sie als Privatperson nicht haben können, ist es u. U. möglich, Ihnen frische, unverbrauchte Objekte exklusiv anzubieten zu können.
Die Praxis zeigt jedoch, daß es auf Dauer unwirtschaftlich ist, diesen Kundenzweig umfassend zu bedienen; in jedem Fall gebe ich gerne meine Tipps weiter, wie Sie schneller erfolgreich eine Mietwohnung finden können:

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